Unsere Vereinigung
Die Seniorenvereinigung der Contraves Zürich (SVCZ) ist 1978 durch die Pensionierten der damaligen Firma Contraves Zürich in Seebach gegründet worden. Nach verschiedenen Firmen-Umstrukturierungen steht sie heute den Pensionierten der Firma Rheinmetall Air Defence RAD in Zürich als Nachfolgerin der Defence-Sparte der Contraves offen.
Mitgliederbestand
Jahresbeitrag
24.04.2024
2024
258
CHF 40.-
Unsere Bankverbindung:
PostFinance Geschäftskonto
IBAN CH79 0900 0000 8005 8793 3
Seniorenvereinigung der ehemaligen Contraves AG Zürich, Zürich
Auszug aus den am 8. Dezember 2021 revidierten Statuten
Art. 1 Name, Sitz, Dauer
1.1 Durch Beschluss der Gründerversammlung vom 12. Dezember 1978 hat sich die Senioren-Vereinigung der ehemaligen Contraves AG Zürich (SVCZ) gemäss Art. 60 ff ZGB konstituiert.
1.1 Durch Beschluss der Gründerversammlung vom 12. Dezember 1978 hat sich die Senioren-Vereinigung der ehemaligen Contraves AG Zürich (SVCZ) gemäss Art. 60 ff ZGB konstituiert.
1.2 Sitz der SVCZ ist Zürich.
1.3 Das Vereinsjahr dauert vom 16. November bis zum 15. November des Folgejahres. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Art. 2 Zweck
2.1 Die SVCZ bezweckt:
Förderung der gegenseitigen Kontakte und Beziehungen zwischen den Mitgliedern, der Rheinmetall Air Defence AG (RAD), der Pensionskasse der RAD (PK Rheinmetall) und der SVCZ nahestehenden Vereinigungen.
Durchführung von gemeinsamen Ausflügen, Exkursionen, Wanderungen und sonstige Zusammentreffen.
Art. 3 Mitgliedschaft
3.1 Die Mitgliedschaft in der SVCZ erfolgt auf Antrag von Arbeitnehmenden der Rheinmetall Air Defence AG, welche das ordentliche Pensionierungsalter erreicht haben oder vorzeitig pensioniert werden.
3.2 Arbeitnehmende der Rheinmetall Air Defence AG, die infolge von Invalidität oder dauernder Krankheit aus dem Arbeitsprozess ausscheiden müssen und im Minimum 10 Dienstjahre nachweisen können, werden auf ihr Gesuch hin ebenfalls in die SVCZ aufgenommen. Sie sind den pensionierten Mitgliedern gleichgestellt.
3.3 Witwen/Witwer bzw. Partnerinnen/Partner verstorbener Mitglieder können ebenfalls Mitglied werden. Sie sind bezüglich Mitgliederbeitrag und Teilnahme an den Veranstaltungen den anderen Mitgliedern gleichgestellt. Sie können am Jahresbot als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein aktives oder passives Stimm- und Wahlrecht.